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   VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 16/07   

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VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 16/07 (https://dejure.org/2007,21667)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18.10.2007 - VfGBbg 16/07 (https://dejure.org/2007,21667)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - VfGBbg 16/07 (https://dejure.org/2007,21667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Verfassungsgericht Brandenburg

    GG, Art. 6; VwGO, § 123; VwGO, § 80 Abs. 7; LV, Art. 26 Abs. 1 Satz 1; LV, Art. 27 Abs. 2; LV, Art. 27 Abs. 3 Satz 1; VerfGGBbg, § 14 Abs. 1 Nr. 2
    Ausländerrecht; Prozeßkostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht; Prozeßkostenhilfe: Berücksichtigung der familiären Beziehungen im Rahmen der Entscheidung über die Abschiebung eines Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 16/07
    b) Es bedarf unter dem Gesichtpunkt der Subsidiarität nicht erst der Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahrens, da der hier als verletzt gerügte Grundrechtsverstoß gerade auf der Versagung von Eilrechtsschutz beruht (BVerfG, Beschluß vom 08. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - m. w. N.).

    Für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit der familiären Gemeinschaft und der Zumutbarkeit einer (vorübergehenden) Trennung sowie der Möglichkeit, über Briefe, Telefonate und Besuche auch aus dem Ausland Kontakt zu halten, spielt das Alter des Kindes eine wesentliche Rolle (BVerfG, Beschluß vom 08. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 -).

  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03
    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 16/07
    Die Vorstellung dessen, was "Familie" und schützenswert ist, die in der Wertentscheidung des Gesetzgebers des Kindschaftsrechtsreformgesetzes zum Ausdruck kommt, ist selbst vom Verfassungsrecht geprägt und kann auch unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Rechtsordnung bei der Bewertung einer familiären Situation im Ausländerrecht nicht außer Betracht bleiben (vgl. auch Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 22. Februar 2001 - VerfGH 103 A/00, 103/00 - und vom 28. Mai 2004 - VerfGH 71/03, 71 A/03 -).

    Es bedarf hierbei keiner Entscheidung, ob bereits der Beschluß des Verwaltungsgerichts vom 07. Mai 2007 in seinen einzelnen Erwägungen im Hinblick auf das als verletzt gerügte Grundrecht vertretbar und mithin verfassungsgemäß ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 18. April 2007 - BvR 2094/05 - Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluß vom 28. Mai 2004 - VerfGH 71/03, 71 A/03 -).

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 16/07
    (c) Vor diesem Hintergrund erscheint auch die vom Oberverwaltungsgericht - unter Verweis auf das Alter der Söhne von damals fast 13 und 15 Jahren - vorgenommene Interessenabwägung nicht als unvertretbar (BVerfG, Beschlüsse vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - und vom 12. April 2000 - 2 BvR 440/00 -).
  • BVerfG, 12.04.2000 - 2 BvR 440/00

    Sofortige Vollziehung der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen trotz Ehe

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 16/07
    (c) Vor diesem Hintergrund erscheint auch die vom Oberverwaltungsgericht - unter Verweis auf das Alter der Söhne von damals fast 13 und 15 Jahren - vorgenommene Interessenabwägung nicht als unvertretbar (BVerfG, Beschlüsse vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - und vom 12. April 2000 - 2 BvR 440/00 -).
  • VerfG Brandenburg, 15.06.2006 - VfGBbg 69/05

    Rechtliches Gehör; Willkürverbot; faires Verfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 16/07
    Es konnte sich darauf beschränken, in den Entscheidungsgründen die ihm wesentlich erscheinenden, seine Überzeugungsbildung maßgeblich tragenden Umstände nachvollziehbar darzulegen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. Juni 2006 - VfGBbg 69/05 -).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 16/07
    Es ist nämlich davon auszugehen, daß alle Entscheidungen des Ausgangsverfahrens, gegen die ausdrücklich oder der Sache nach Grundrechtsrügen erhoben werden, auch zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht werden sollen ( Umbach/Clemens , Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 92 Rn. 7 m. V. a. BVerfGE 109, 279, 304 f.).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 16/07
    Aus dem besonderen Rang, der den Grundrechtsgütern Ehe und Familie im Gefüge des Grundgesetzes zukommt, hat das Bundesverfassungsgericht abgeleitet, im Bereich des Aufenthaltsrechts seien die Entscheidungen der zuständigen Organe einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle nicht allein dahingehend zugänglich, ob sie offensichtlich unhaltbar - also willkürlich - seien, vielmehr bedürfe es der Prüfung ihrer "Vertretbarkeit" (BVerfGE 76, 1, 51 f.; 80, 81, 93; VerfGH Berlin, Beschluß vom 19. August 2005 - VerfGH 111/04 -).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 16/07
    Die insoweit erforderlichen Voraussetzungen sind gegeben (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, st. Rspr. seit Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 84 f. unter Bezugnahme auf BVerfGE 96, 345, 371 ff.; zuletzt Beschluß vom 19. Dezember 2004 - VfGBbg 40/04 -).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 16/07
    Aus dem besonderen Rang, der den Grundrechtsgütern Ehe und Familie im Gefüge des Grundgesetzes zukommt, hat das Bundesverfassungsgericht abgeleitet, im Bereich des Aufenthaltsrechts seien die Entscheidungen der zuständigen Organe einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle nicht allein dahingehend zugänglich, ob sie offensichtlich unhaltbar - also willkürlich - seien, vielmehr bedürfe es der Prüfung ihrer "Vertretbarkeit" (BVerfGE 76, 1, 51 f.; 80, 81, 93; VerfGH Berlin, Beschluß vom 19. August 2005 - VerfGH 111/04 -).
  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98

    Kein Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs und Willkürverbot durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 16/07
    Die insoweit erforderlichen Voraussetzungen sind gegeben (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, st. Rspr. seit Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82, 84 f. unter Bezugnahme auf BVerfGE 96, 345, 371 ff.; zuletzt Beschluß vom 19. Dezember 2004 - VfGBbg 40/04 -).
  • BVerfG, 24.07.1998 - 2 BvR 99/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Asylbewerbers wegen Anspruchs auf

  • VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 111/04
  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 68/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde; materielle Subsidiarität; Geltendmachung des

    Kommt ein Beteiligter seiner Verpflichtung zu umfassendem Vortrag des Sachverhalts nicht nach, so hat dies aber eine Verringerung der Aufklärungspflicht des Fachgerichts zur Folge (Beschluss vom 18. Oktober 2007 - VfGBbg 16/07 -) und erhöht diese nicht etwa.
  • VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 21/07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Grundrechts auf familiäres

    Die Verfassungsbeschwerde des Vaters in dieser Sache ist unter dem Aktenzeichen VfGBbg 16/07 beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg anhängig.
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